Wichtiger Hinweis: Aufgrund der enormen Nachfrage nach Therapieplätzen werden zurzeit bevorzugt Kassenpatienten behandelt, um dem Auftrag des Kassensitzes der KV Hessen gerecht zu werden.

Patienten mit privaten Krankenversicherungen, Beihilfeberechtigte, der Heilfürsorge und Selbstzahler bitte ich daher, sich direkt an psychotherapeutische Privatpraxen zu wenden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Sollten Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder Ersatzkasse sein, werden die Kosten für eine Psychotherapie i.d.R. übernommen, so dass keine Kosten für Sie anfallen. Dabei können unsere ersten gemeinsamen Termine (psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik) sowie eine Akutbehandlungen (bis zu 12 Sitzungen) direkt durchgeführt werden. Die Therapien selbst (kurzzeit oder langzeit) müssen hingegen bei den Krankenkassen beantragt werden, wobei ich Sie gerne unterstützen werde.

Wichtig: Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassen-Karte zum Erstgespräch, beim Kassenwechsel und auch zu jedem neuen Quartal mitzubringen.

Private Krankenversicherung

In der Regel übernehmen die privaten Krankenversicherungen die Kosten, die im Rahmen einer Psychotherapie entstehen. Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten berechnet.

Wichtig: Bitte informieren Sie sich bereits vor Aufnahme einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenversicherung, wie viele Sitzungen / welche Kosten die Kasse für Sie übernimmt und lassen Sie sich alle für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.

Selbstzahler

Natürlich besteht die Möglichkeit, die Kosten einer Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall erhält Ihre Versicherung keine Information über die Aufnahme der Therapie. Das Honorar wird dabei individuell abgesprochen und richtet sich in der Regel, ähnlich wie bei Privatpatienten, nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.

Beamtenbeihilfe

Die Beihilfe sowie die überwiegende Anzahl der privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten ihre Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung meist in voller Höhe. Dies betrifft auch die freie Heilfürsorge, die für Polizisten, Beamte der Berufsfeuerwehren, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, in Justizvollzugsanstalten beschäftigte Beamte und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten zuständig ist.

Wichtig: Bitte informieren Sie sich bereits vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Beihilfestelle über Ablauf und Kostenübernahme und lassen Sie sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden.

Heilfürsorge der Bundeswehr

Soldaten der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann jedoch auch ein niedergelassener Psychotherapeut anstelle des Truppenarztes aufgesucht werden.

Wichtig: Bitte informieren Sie sich bereits vor Aufnahme der Therapie bei Ihrer Heilfürsorge über Ablauf und Kostenübernahme und lassen Sie sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden. Denken Sie bitte auch an das Einholen eines Überweisungsscheins für jedes neue Quartal.

Dr. Stephan Siegfried - Bahnhofstr. 22, 65474 Bischofsheim
Terminanfragen unter 06144-402658